nachdem die Schlagwörter „Digitalisierung“ und „Apotheke 4.0“ in den einschlägigen Medien Wellen schlägt, steht gleich an nächster Stelle ein großes Thema.
Vor dem Hintergrund der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) wird der Schutz personenbezogener Daten weiter verschärft. Die persönlichen Daten von Patienten, Kunden und Mitarbeitern einer Apotheke sind das höchste Gut und sollten auch entsprechend behandelt werden.
Auf diese und weitere Fragen sollten Sie vor dem Hintergrund des neuen Bundesdatenschutzgesetzes vorbereitet sein. Im Rahmen des Qualitätsmanagements beraten wir Sie umfassend zum Datenschutz und unterstützen Sie bei der Umsetzung der Datensicherheit in Ihrer Apotheke.
Wussten Sie, dass Sie ab einer Personenanzahl von 10 durchgängig Beschäftigten, die mit datenverarbeitenden Systemen arbeiten, einen verantwortlichen Datenschutzbeauftragten in der Apotheke beauftragen müssen? Dennoch sollten Sie sich bereits ab einer Mitarbeiteranzahl von einer Person ausreichend mit dem Thema Datenschutz beschäftigen.
Kurzum: Sie sind als verantwortliche Leitung einer Apotheke immer betroffen.
Aber wussten Sie auch, dass Sie einen externen Datenschutzbeauftragten zu Rate ziehen dürfen, der gemeinsam mit Ihnen die Stolpersteine bespricht und geeignete technische, organisatorische Maßnahmen ableitet?
Damit Sie auf der sicheren Seite sind, bieten wir Ihnen unsere Dienstleistung an!
Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben nutzen Sie bequem unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an. wir freuen uns auf Sie!